Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 273/05

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung der dienstlichen Beurteilung des M. P. Aachen vom 8. Juli 2004 und des Widerspruchsbescheides des H. Köln vom 14. Januar 2005 verurteilt, anlässlich der Bewerbung der Klägerin auf die unter dem 15. April 2004 ausgeschriebene Stelle einer Justizamtsrätin bei der Staatsanwaltschaft Aachen eine neue dienstliche Beurteilung zu erstellen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.