Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 5 K 1481/07

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 9. Oktober 2007 und des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung L. vom 3. Dezember 2007 verpflichtet, der Klägerin Ausbildungsförderung für den Besuch der Katholischen Fachhochschule NRW in B. in der Fachrichtung Soziale Arbeit ab dem 1. September 2007 zu bewilligen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Zuziehung des Bevollmächtigten der Klägerin für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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