Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 199/07

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des ablehnenden Bescheides der C. L. vom 11. Januar 2007 sowie deren Widerspruchsbescheides vom 22. Februar 2007 verpflichtet, das Schadensereignis vom 9. Dezember 2006 mit der Achillessehnenruptur links als Dienstunfall anzuerkennen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in dieser Höhe leistet.


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