Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 L 264/08

Tenor

1. Den Antragstellern wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte Rechtsanwalt J. aus E. beigeordnet.

2. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Prognoseunterricht für den Antragsteller zu 3. zu wiederholen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens werden den Beteiligten jeweils zur Hälfte auferlegt.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.


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