Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 K 924/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger jeweils vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 484/09
31. Juli 2009
19 B 484/09 31. Juli 2009

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