Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 L 366/07

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der zum Aktenzeichen 8 K 21/07 erhobenen Klage des Antragstellers gegen die mit der Ordnungsverfügung vom 1. Juni 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 7. Dezember 2006 ausgesprochene Ausweisung wird wiederhergestellt und hinsichtlich der Abschiebungsandrohung angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.