Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 L 69/08

Tenor

1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der zum Aktenzeichen 8 K 1630/80 erhobenen Klage des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 27. Juni 2008 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.


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