Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 991/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, jedoch mit Ausnahme der Kosten, die durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Verwaltungsgerichts Düsseldorf angefallen sind. Diese Kosten fallen dem Beklagten zur Last.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.