Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 7 K 1090/07

Tenor

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Der Bescheid des Beklagten vom 22. Januar 2007 in Gestalt von dessen Widerspruchsbescheid vom 19. September 2007 und des Änderungsbescheides vom 05. März 2008 wird insoweit aufgehoben, als die Klägerin zu einer Abwassergebühr in Höhe von 7.176,88 EUR herangezogen wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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