Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 K 830/08

Tenor

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage - unter dem Vorbehalt einer Entscheidung über die von dem Kläger erklärte Aufrechnung mit einer Schadensersatzforderung gegen die Stadt Aachen in Höhe von insgesamt 179,02 EUR - abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 28 %, der Beklagte trägt sie zu 72 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweiligen Vollstreckungsbetrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


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