Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 L 55/09

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin zu 1. trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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