Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 3 L 193/09

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage (3 K 783/09) der Antragsteller gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 10. März 2009 zur Errichtung einer Fertiggarage auf dem Grundstück Gemarkung V. , Flur 63, Flurstück 738 wird angeordnet.

Der Antragsgegner wird zur Stilllegung der Baustelle verpflichtet und hat dem Beigeladenen durch eine sofort vollziehbare und mit Zwangsgeldandrohung versehene Bauordnungsverfügung aufzugeben, alle weiteren Maßnahmen zur Errichtung der Fertiggarage zu unterlassen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.


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