Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 835/09

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung Köln vom 00.00.0000 verpflichtet, über den im Schreiben vom 7. November 2008 enthaltenen neuen Antrag der Klägerin auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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