Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 329/09

Tenor

1. Die NPD-Fraktion im Rat der Stadt T. , in diesem Verfahren vertreten durch den Kreisvorsitzenden X. L. , T. , wird zum Verfahren beigeladen.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Zustellung des Beschlusses durch Telefaxübermittlung wird angeordnet.

3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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