Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 408/09

Tenor

1. Herr L. , wird zum Verfahren beigeladen.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.

Der Beschlusstenor soll den Beteiligten vorab telefonisch mitgeteilt werden.

3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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