Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 1194/07

Tenor

Die über den Kläger für den Zeitraum vom 1. Juni 2002 bis zum 30. September 2005 erstellte dienstliche Beurteilung des Landrats als Kreispolizeibehörde E. vom 14. Februar 2007 und dessen Widerspruchsbescheid vom 17. Oktober 2007 werden auf-gehoben. Der Beklagte wird verurteilt, für den vorge-nannten Beurteilungszeitraum eine neue dienstliche Beurteilung über den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu erstellen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.


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