Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 5 L 365/09

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums - 5 K 1087/09 - gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 26. Mai 2009 wird wiederhergestellt bzw. hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 500,-- EUR festgesetzt.


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