Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 L 404/09

Tenor

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 der Bundesbesoldungsordnung (BBesO), die für eine Besetzung mit dem Beigeladenen vorgesehen ist, mit diesem zu besetzen, bevor über die Bewerbung der Antragstellerin auf diese Planstelle unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.

Der Antragsgegner und der Beigeladene tragen je zur Hälfte die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.


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