Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 1653/06

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die von ihm in der Zeit vom 25. Februar 2002 bis zum 31. August 2002 erbrachten Aufwendungen im Hilfefall N. T. in Höhe von 18.029,10 EUR nebst 4 % Prozesszinsen seit Rechtshängigkeit zu erstatten.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 23.000 EUR vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.