Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 5 K 2175/08

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, den Kläger unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit einzubürgern.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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