Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 7 K 375/08

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 15. Februar 2008 für die Eheleute F. wird insoweit aufgehoben, als damit der Kläger zu Gebühren für eine 120-l-Restmülltonne für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 in Höhe von 171,60 EUR herangezogen worden ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.