Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 129/10

Tenor

1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Zustellung des Beschlusses durch Telefaxübermittlung wird angeordnet.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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