Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 2177/08

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Klägerin zu einem Zehntel und der Beklagte zu neun Zehntel.


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