Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 2444/08

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 16. Dezember 2008 verpflichtet, dem Kläger Hilfe für junge Volljährige in Form von Eingliederungshilfe im Rahmen des betreuten Wohnens für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 13. Juli 2009 mit bis zu 13 Fachleistungsstunden im Quartal sowie für den Zeitraum vom 14. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2009 mit bis zu 60 Fachleistungsstunden zu bewilligen.

Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.


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