Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 L 396/10.A

Tenor

Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für das Verfahren 1. Instanz bewilligt und Herr Rechtsanwalt Q. U. in B. beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 2 K 1712/10.A erhobenen Klage gegen die Abschiebungsandrohung in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 14. September 2010 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.


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