Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 K 45/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

bar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die vorstehende Entscheidung wurde durch Beschluss vom 1. Dezember 2010 berichtigt. Aachen, den 2. Dezember 2010 Beckers VG-Beschäftigter


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