Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 2233/08

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 17. Oktober 2008 verpflichtet, der Klägerin im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII für den Zeitraum ab dem 11. August 2008 bis zum Ende des Schuljahres 2008/2009 die Kosten der Beschulung an der I. -Schule in N. zu bewilligen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in der gleichen Höhe leistet.


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