Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 3 K 2413/08

Tenor

Der Festsetzungs- und Widerrufsbescheid des Beklagten vom 17. November 2008 wird insoweit aufgehoben als der Beklagte den Auszahlungsbetrag der gewährten Subvention in Ziffer 2 und 3 des Bescheides um 3.581,93 EUR gekürzt hat.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.