Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 3 K 971/10

Tenor

Die zugunsten der Beigeladenen ergangene Zuwendungsentscheidung des Beklagten vom 26. Februar 2009 und der bestätigende Zuwendungsbescheid vom 9. Juli 2010 werden aufgehoben.

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Versagungsbescheides vom 9. Dezember 2009 verpflichtet, den Antrag der Klägerin vom 27. März 2009 auf Zuweisung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen der Beklagte und die Beigeladene zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.