Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 L 482/10

Tenor

1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragstellerin im Masterstudiengang "Lehr- und Forschungslogopädie" im Wintersemester 2010/11 vorläufig zuzulassen, wenn sie ihre Einschreibung bei der Hochschule binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses an ihren Prozessbevollmächtigten beantragt und die Einschreibungsvoraussetzungen im Übrigen nachweist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt.


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