Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 49/11

Tenor

I. Zum Verfahren werden beigeladen:

Frau T. L. und

das minderjährige Kind B. L. , gesetzlich vertreten durch seine Mutter, die Beigeladene zu 1.,

beide wohnhaft: Q.-----weg , X. .

II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt I. -P. K. aus I1. wird abgelehnt.

III. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechts-schutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

IV. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.