Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 L 113/11

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

2. Der Streitwert wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt.


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