Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 4 K 627/10

Tenor

Der Bescheid des Landesprüfungsamtes für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen vom 28. September 2009 in der Gestalt dessen Widerspruchsbescheides vom 4. März 2010 wird aufgehoben. Das beklagte Land wird verpflichtet, die Klägerin erneut an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen zu lassen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und das beklagte Land jeweils zur Hälfte. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beteiligten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 vom Hundert des gegen sie auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der andere Beteiligte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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