Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 K 2332/09

Tenor

Der Bescheid der Bezirksregierung B. vom 2. November 2009 über die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Trockenfermentationsanlage zur Erzeugung von Biogas mit nach-geschalteten Gasmotoren zur Produktion von Strom und Wärme auf dem Gelände des Klebsand- und Tontagebaus "Grube L." in N. -G. wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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