Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 1887/12

Tenor

Der Rückforderungsbescheid des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen vom 9. September 2011 sowie dessen Widerspruchsbescheid vom 19. Juni 2012 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des Vollstreckungsbetrages leistet.


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