Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 1480/10

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung Köln vom 22. Juli 2010 verpflichtet, den Kläger in ein Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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