Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 L 245/12.A

Tenor

Der Beschluss vom 7. März 2012 wird geändert.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem M. des L. F. mitzuteilen, dass eine Abschiebung des Antragstellers nach Bulgarien vorläufig nicht durchgeführt werden darf.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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