Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 4 K 1191/10.A

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, in dem keine Gerichtsgebühren erhoben werden, haben die Kläger als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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