Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 L 277/12

Tenor

1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller an dem Einstellungstest zu der am 1. September 2012 in Form eines Studiums beginnenden Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen teilnehmen zu lassen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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