Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 682/10

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

Im Übrigen wird der Beklagte unter Abänderung des Bescheides der Bezirksregierung Köln vom 19. Februar 2010 und teilweiser Aufhebung deren Widerspruchsbescheides vom 11. März 2010 verpflichtet, über die Anträge der Klägerin vom 12. Dezember 2003 und 8. Februar 2009 auf anteilige Besoldung für zwischen dem Schuljahr 1999/2000 und dem 31. Dezember 2005 geleistete Mehrarbeitsstunden unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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