Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 L 486/12

Tenor

1. Dem Antragsteller wird für das Verfahren I. Instanz Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung seiner Rechte Rechtsanwalt Janßen aus Aachen beigeordnet.

2. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 3. Oktober 2012 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.


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