Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 951/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die im Jugendhilfefall J.        N.      N1.      aufgewendeten Jugendhilfe- und ärztlichen Behandlungskosten in der Zeit vom 23. November 2009 bis einschließlich 5. November 2010 in Höhe von 19.493,94 € nebst Prozesszinsen ab dem 1. Juni 2010 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erstat-ten.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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