Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 M 30/12

Tenor

Gegen den Vollstreckungsschuldner wird eine Ersatzzwangshaft von 3 Tagen angeordnet.

Zur Vollstreckung der Ersatzzwangshaft wird gegen den Vollstreckungsschuldner Haftbefehl erlassen.

Der Vollstreckungsschuldner trägt die Kosten des Verfahrens.


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