Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 3 L 128/12

Tenor

1.   Der Antrag wird abgelehnt.

      Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2.   Der Streitwert wird auf 3.750,-- € festgesetzt.


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