Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 196/13

Tenor

1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 7.000,-‑ € festgesetzt.


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