Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 2863/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger einschließlich der  außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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