Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 4 L 581/13

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Antragstellerin am 19. November 2013 abzuschieben. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsgegner und die Antragstellerin tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zu 1/2.

3. Der Streitwert wird auf 1.250,- € festgesetzt.


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