Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 1576/09

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 10. August 2009 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 16. März 2010 wird aufgehoben, soweit

a) für die Zeit vom 21. Mai 2008 bis zum 31. Juli 2008 ein monatlicher Kostenbeitrag von mehr als 185 €,

b) für die Zeit vom 1. August 2008 bis zum 30. April 2009 ein monatlicher Kostenbeitrag von mehr als 275 €,

c) für die Zeit vom 1. Mai 2009 bis zum 30. Juni 2009 ein monatlicher Kostenbeitrag von mehr als 250 €,

d) für Zeit ab dem 1. Juli 2009 ein monatlicher Kostenbeitrag gefordert wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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