Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 4 L 584/13

Tenor

1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

    Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt.


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