Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 L 12/14

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die mit Bescheid der Städtischen Realschule I Stolberg vom 29. November 2013 ausge-sprochene Überweisung in eine parallele Klasse wird angeordnet.

    Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,‑ € festgesetzt.


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